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PfarrgemeinderatDer Pfarrgemeinderat hat seit Nov. 2015 folgende gewählte Mitglieder (in alphabetischer Reihenfolge):Herr Daniel Albrecht, Frau Regina Broll, Frau Susanne Feser, Herr Christof Hilland, Frau Regina Kleeberg, Herr Alfred Müller (Vorsitzender), Frau Bettina Schade, Frau Kordula Schmidt, Frau Andrea Severin, Herr Davis Thekumthala. Hinzu kommen die (haupt)amtlichen Mitglieder (in alphabetischer Reihenfolge): Pfarrvikar Kurt Anglet Frau Kerstin Fenski (Gemeindereferentin) Pfarrvikar Konrad Heil Frau Andrea Kaiser (Vertreterin der Religionslehrer/innen) Frau Cornelia Liesener (Vertreterin der Mitarbeiter) Herr Johannes Sienz (Jugendvertreter) Die Sitzungen des PGR sind grundsätzlich öffentlich. Deshalb die herzliche Einladung an alle Gemeindemitglieder, an den Beratungen des PGR teilzunehmen und sich an den Meinungsbildungen in Fragen der Seelsorge zu beteiligen. Jede Meinung und jeder Vorschlag ist willkommen. Die Sitzungsprotokolle werden jeweils im Schaukasten unserer Gemeinde veröffentlicht. Daraus sind auch die jeweiligen Termine für die nächste Sitzung ersichtlich. Die Zuständigkeiten, Aufgaben und Arbeitsweise sind in der Satzung des Pfarrgemeinderates festgelegt. Schreiben Sie an Pfarrgemeinderat Ihre Vorschläge und Wünsche per Mail.. Satzungsgemäß wäre im Jahr 2019 wieder eine Pfarrgemeinderatswahl fällig. Im Hinblich auf die neu zu gründende Pfarrei, die den jetzigen pastoralen Raum "Berliner Südwesten" umfasst und die 2020 oder 2021 entstehen wird, hat der Pfarrgemeinderat sich bereit erklärt, die laufende Amtszeit mit Votum der beiden Gemeinden HF und StA zu verlängern. Hier die Erklärung des Pfarrgemeinderats. KirchenvorstandDie aktuelle Besetzung des Kirchenvorstandes ist wie folgt: Wir wünschen für die gute Zusammenarbeit Gottes Segen! AufgabenDer Kirchenvorstand regelt
die finanziellen Belange der Gemeinde und ist
Anstellungsträger für einen Teil der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter. Ferner kümmert er sich um die Instandhaltung
der Kirche und der Gemeindegebäude. Jeweils die Hälfte der Mitglieder des Kirchenvorstandes werden alle vier Jahre neu gewählt; ihre Amtszeit beträgt acht Jahre. Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist der Pfarrer bzw. Pfarradministrator der Gemeinde.
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